Unter der Überschrift: "Ausländer
darf Zweitfrau nach Deutschland holen", konnte man darüber lesen,
daß das Oberverwaltungsgericht Koblenz entschieden hat daß
auch die Zweitfrau eines Irak-Flüchtlings in Deutschland bleiben darf.
Der Fall: Ein Iraker floh 1996 nach Ludwigshafen,
erhielt eine Aufenthaltsbefugnis. Seine beiden Ehefrauen (Hochzeiten im
Irak 1977 und 1990) reisten 1999 gemeinsam nach. Die drei leben zusammen,
das Standesamt erkannte beide Ehen an.
Aber: Die Stadtverwaltung erlaubte anfangs
nur der Erstfrau, in Deutschland zu bleiben, die Zweitfrau (41) klagte
- mit Erfolg.
Begründung der Richter: Es sei unzumutbar,
in die Heimat zurückgeschickt zu werden, während der Ehemann
mit seiner ersten Frau in Deutschland bleiben dürfe.
Sollte das keine "Zeitungsente" sein, gibt
hoffentlich mal jemand den Richtern in Koblenz Nachhilfeunterricht zum
Thema Bigamie.
In Folge dann das Thema "Strafvereitelung
im Amt". In Folge Rechtsbeugung.
Oder haben wir es schon mit Richtern zu tun,
die ihre Rechtsordnung von der nächsten Moschee erhalten?
Gleichzeitig findet sich in serjösen Zeitungen
Info über endlich aufkeimende Widerstände zu einem Terrorzentrum
in Esslingen (Moschee genannt),
Also auch positive Nachrichten.
Noch was Positives aus Lüneburg: Ein
Pakistani bekam die deutsche Staatsbürgerschaft durch Heirat. Jetzt
ist bekannt geworden, daß er seit 10 Jahren eine zweite Ehefrau in
seiner Heimat hat. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschied:
"Ihm fehlt es eindeutig an einer Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse.
" Es erkannte ihm die deutsche Staatsbürgerschaft ab.
Die Falle zum neuen Einwanderungsrecht
Es klingt Super, wenn zu vernehmen ist, daß
auch die Bedrohung vor Genitalverstümmelung zu einem Bleiberecht bei
uns führen soll.
Es sind die Mädels gemeint, welche davor
flüchten.
Allerdings ergibt sich mit diesem Schutz eine
böse Falle bezüglich der Genitalverstümmelung bei Buben,
welche der auslösende Faktor für alle Schweinereien des Islam
ist:
Es ist dann nicht mehr möglich, die Beschneidung
von Buben Rechtlich als das zu behandeln, was es ist, nämlich eine
Genitalverstümmelung.
Denn hiermit hätten alle Islamisten auf
der Welt automatisch ein Bleiberecht in Deutschland!
Mit einer Regelung wie angekündigt wäre
wenigen Mädels geholfen aber allen Islamisten auf der Welt zugearbeitet.