EU-Vermittler-Richtlinie
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>>Die neuen gesetzlichen Regelungen
enthalten nunmehr eine sogenannte Beweislastumkehr.<<
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>>Im Haftungsfalle muss der Versicherungsvermittler
beweisen, dass er keinen Anlaß hatte, den Kunden zu befragen.<<
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>>Nur mit einem vom Kunden unterzeichneten
Protokoll kann er seine Unschuld beweisen.<<
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Alle Versicherungs-Vermittler, auch
Makler
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Es ist leicht nachzuweisen, daß
z.B. über das Telefon ein längeres Gespräch stattfand, welches
überhaupt nichts mit dem Versicherungsfach zu tun haben muß.
Sobald die nachgewiesene Länge eine übliche Anrufbeantworter-Aufzeichnungslänge
überschreitet, kann in das Telefonat hineininterpretiert werden zu
was man Lust/Bedarf hat. Der Versicherungsberater hat nun das Beweisproblem
seiner Unschuld, wofür er Protokolle mit eben der Unterschrift
desjenigen braucht, dem er durch diese Gesetzgebung ausgeliefert ist. Hat
also ein Kunde ein Deckungsproblem selbst verursacht, kann er sich durch
die Beweislastumkehr locker das Geld über die Zwangsversicherung eines
beliebigen Versicherungsberaters holen.
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DER MAKLER hatte schon immer
den großen Vorteil mit einer Vorsortierung nur einen ernsthaft infragekommenden
Angebotsumfang vorzulegen, was sich als äußerst Effektiv bestätigt
hat. Hat dieser in den Jahren festgestellt, daß mit einer bestimmten
Gesellschaft zunehmend Kundenprobleme vorkommen, nimmt dieser diese Versicherung
aus seinem Angebot da er auch im Servicebereich zufriedene Kunden braucht.
Jetzt
kann er von Gesellschaften oder Abmahn-Organisationen rechtlich
abgesichert Bespitzelt werden; z.B. mit Scheinangebotsanforderungen
um ihm nachzuweisen, daß er laufend ein begrenztes Portfolio anbietet
(denn er darf es jetzt nur noch "ab und zu") und ihn so mit Strafandrohung
zwingen auch "Kundenärger-Verursachende" Gesellschaften anzubieten.
Es reicht, dem armen Kerl "mit Indizien"zu verdächtigen und schon
muß er seine Unschuld beweisen. Hat da die Versicherungslobby
über die "Politikerkumpels" sichergestellt, daß auch der Schrott
verkauft werden muß?
Die Hebammen
hats' inzwischen auch erwischt! Deren Haftpflichtversicherung hat sich
dermaßen verteuert, daß sich dieser Beruf nicht mehr rechnet:
Von 1989=394,- bis 7/2019 =8694,- (abzügl. inzw. ca.4°
€ Zuschuß) Da die Kassen sich die Kosten wieder von der Hebammenhaftpflichtversicherung
holen; durch die auch dort eingeführte Beweislastumkehr. In
der gleichen Zeit stiegen die Kosten; z.B. einer Hausgeburt
von 383,- auf 638,-. Auch hier wird ein böser Hintergrund vermutet:
Die Hebammen haben nämlich erkannt, daß die Beziehung zur jeweiligen
Kundin passen muß, damit ja nichts schief geht, was ein Ausbrechen
aus der Weisungsgebundenheit in freie Hebammenpraxen nötig macht.
Genau die werden mit den explodierenden Haftpflichtkosten erschlagen. Dabei
sind das absolute Idialisten, welche "der Unschuld beraubt wurden",
da sie ihre Unschuld beweisen müssen, wenn nach der Geburt nicht alle
Gesund sind. Man stelle sich vor: In der Weisungsgebundenheit wird
oft eine Zuständigkeit bei 5 Schwangerschaften gleichzeitig erzwungen,
zu Müttern- auch mit Schmerzbelastung, welche gar kein Vertrauesverhältnis
zur Hebamme haben, da die Zuständigkeit Willkürlich und durch
Überlastung auch noch Stressgeladen ist. Da muß ja was schief
gehen; die daraus entstehenden Haftpflicht-Kosten erschlagen dann
die Lösung des Problems über freie Zusammenschlüsse
durch Hebammen-Praxen. Siehe auch https://www.hebammenfuerdeutschland.de/hintergruende/
Googeln Sie mal das Hebammenproblem. Sie werden die "klassische politische
Medizin" finden: "Das herumdoktern an Symtomen", dabei kommt die wirkliche
Ursache der Probleme, welche durch Menschenrechts-Raub entstanden,
in Vergessenheit.
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Jeder Mensch ist solange Unschuldig,
bis ihm eine Schuld bewiesen ist.
Ihm Das zu nehmen, und ihn zu zwingen, seine Unschuld zu beweisen ist
ein verabscheuungswürdiges Verbrechen.
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Verübt von CDU
/ CSU
/ SPD
/ FDP-tolleriert.Allerdings
sollen auch die Grünen
in der Vorbereitung mitgewirkt haben...
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